Gerade bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass bereits im Juli im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition eingereicht wurde, die sich gegen die Abmahnwelle im Internet richtet. Davon sind ja häufig auch Therapeuten, Heilpraktiker, Ärzte und Psychologen betroffen, die Abmahnungen erhalten, weil sie zum Beispiel unwissentlich Therapiebeschreibungen nutzen, für die sich jemand das Urheberrecht gesichert hat.
Aber auch, wer selbst (noch) nicht betroffen ist, kann die Petition unterstützen und online mitzeichnen.
Der Wortlaut der Petition:
Abmahnvereine: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Eingereicht durch: Werner Harms am Mittwoch, 4. Juli 2007
Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.
Begründung:
Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.
Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.
Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten. Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.
Ich hoffe, dass diese Initiative Erfolg hat und unterstütze sie selbstverständlich. Einfach klicken und das Formular ausfüllen, fertig!