Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung als Coach, Trainer oder Berater

Wenn man sich hauptberuflich damit befasst, andere Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen, ist es sinnvoll, sich auch selbst von Zeit zu Zeit weiterzubilden, und die meisten Trainer, Berater und Coaches, die ich kenne, tun das auch. Aber wusstet ihr, dass ihr euch für eure Weiterbildung auch fördern lassen könnt?

  • Hier in NRW gibt es zum Beispiel den Bildungsscheck. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung diesen Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.
    • Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
  • Die GRUNDTVIG-Mobilitätsaktion richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ist sicher auch für einige von euch interessant. Gefördert werden nämlich neben hauptberuflich Tätigen auch Ehrenamtliche, z. B. auch
  • Lehrer/-innen oder Ausbilder/-innen in der Erwachsenenbildung,
  • Leiter/-innen einer Erwachsenenbildungseinrichtung,
  • Aufsichts- und Verwaltungspersonal,
  • Bildungs- und Berufsberater/-innen,
  • Sonderpädagog/-innen, Sozialpädagog/-innen im Bereich der Erwachsenenbildung,
  • Mediator/-innen.

Hier findet ihr den Workshopkatalog – dabei sind spannende Veranstaltungen, zum Beispiel das jährliche Sommercamp des Metaforums. Die Workshops dauern mindestens 5 und höchstens 10 Tage (ohne An- und Abreise); sie finden zwischen dem 1.9.2010 und dem 31.8.2011 statt.

  • Achtung: Nur noch diese Woche bis zum 15. Oktober kann man sich für so genannte Study Visits bewerben, einem Programm des European Centre for the Development of Vocational Training. Antragsberechtigt sind u.a. Inhaber/Geschäftsführer von kleinen und mittleren Unternehmen, Bildungs- oder Berufsberater, Vertreter von Bildungs- und Berufsbildungsnetzwerken und -vereinigungen, Vertreter von Bildungsdienstleistern, Arbeitsaämtern/-agenturen oder Beratungszentren.
  • Das Studienbesuchsprogramm für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute bildet eine Initiative der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission und ist als solches Teil des Programms für Lebenslanges Lernen (2007-2013). Ziel des Studienbesuchsprogramms ist es, die Erarbeitung politischer Maßnahmen und die europäische Zusammenarbeit beim lebenslangen Lernen zu unterstützen,
  • Die Studienbesuche sind nach acht Themen gegliedert (nachstehend aufgeführt), die die
    jüngsten politischen Entwicklungen im Bereich der Bildung und Berufsbildung in Europa
    widerspiegeln und erfassen:
    1.  Schlüsselkompetenzen für alle, einschließlich, Kreativität, Innovation und Unternehmer-
    tum;
    2.  Verbesserung von Zugangsmöglichkeiten, Gleichbehandlung, Qualität und Effizienz in
    der allgemeinen und beruflichen Bildung;
    3.  Attraktivität von Lehre und Lernen wahren und Führungsqualitäten verbessern;
    4.  Allgemeine und berufliche Bildung fu?r Beschäftigungsfähigkeit;
    5.  Einführung gemeinsamer europäischer Instrumente, Grundsätze und Rahmen für le-
    benslanges Lernen;
    6.  Strategien für lebenslanges Lernen – Trends und Handlungsbedarf;
    7.  Entwicklung von Lerngemeinschaften, Beteiligung aller Akteure der allgemeinen und be-
    ruflichen Bildung;
    8.  Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität beim lebenslangen Lernen.
  • Natürlich ist es immer ein erheblicher bürokratischer Aufwand, alle Formulare zu bekommen, auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Aber wenn man fürs Lernen auch noch bezahlt wird, ist das das eine hinreichende Motivation, oder? Ich bin jedenfalls schon in die Kataloge vertieft und plane meine Weiterbildung für 2011!

Bildquelle: Gerd Altmann/pixelio

2 Kommentare zu „Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung als Coach, Trainer oder Berater“

  1. Guten Tag Frau Liebmann,
    zur Überschrift Fördermöglichkeiten für Berater habe ich einen nützlichen Hinweis:
    Berater die z.B. als Personalberater in der Unternehmensberatung tätig sind und deren Haupttätigkeit durch einen anderen Bereich dargestellt werden kann – wie z.B. ein Geschäftsführer oder ein Arbeitssicherheitsingenieur, der kann ebenfalls das Gründercoahcing Deutschland in Anspruch nehmen.
    Trainer und Coaches können dies ebenfalls nutzen.

    Es besteht neben dem Gründercoaching das imemrhin bis zum 5 Jahr seit Unternehmensgründung beantragt werden kann, auch die Möglichkeit alle 2 Jahre eine BaFa Beratung zu nutzen.

    In beiden Fällen sind deutlich mehr Fördermittel vorhanden und vorallem sind diese Einkommensunabhängig.

    Für Fragen zu den Fördermitteln stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

    Gruss Klaus Schaumberger

  2. Hallo Herr Schaumberger, danke für den nützlichen Hinweis. Tatsächlich läuft bei der Bafa gerade meine Überprüfung als Beraterin, so dass meine Kunden in der Tat auch diese Förderung in Anspruch nehmen können.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen