GEZ-Gebührenrückerstattung für „neuartige Rundfunkgeräte“
Falls du auch seit einigen Jahren der GEZ zähneknirschend Beiträge für ein so genanntes „neuartiges Rundfunkgerät“ überweist, dann empfehle ich dir, dein Geld zurückzufordern. Einzige Voraussetzung dafür: Dein Rechner und die bereits angemeldeten anderen Geräte im privaten Bereich müssen „ein und demselben oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sein“. Wir erinnern uns: Seit Januar 2007 durfte die […]
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