Aktuelle Broschüre zur KSK

Vor einiger Zeit wurde ich aufgeschreckt durch eine Diskussion im texttreff zum Thema Künstlersozialkasse. Dachte ich zunächst noch, das ginge mich nichts an, weil ich deren Leistungen nicht in Anspruch nehme, wurde ich schnell eines Besseren belehrt: Denn Agenturen und Auftraggeber aus der Wirtschaft sind abgabepflichtig, sobald sie mich als Texterin beschäftigen, ganz egal, ob ich selbst Mitglied in der KSK bin. Diese Bestimmung wurde bisher recht lax gehandhabt. Aber seit September werden die Abgaben nicht mehr von der KSK selbst eingetrieben, sondern von der Deutschen Rentenversicherung. Und die nimmt den neuen Job anscheinend sehr ernst: In letzter Zeit höre ich immer wieder von Unternehmen, die plötzlich eine Nachzahlung über die letzten fünf Jahre leisten mussten.

Grund genug, sich selbst mal schlau zu machen zu dieser heiklen Angelegenheit. Und da kam mir die Broschüre von Andreas Frank gerade recht, die ich gestern auf werbecheck.de erstanden habe: Unter dem Titel Künstlersozialabgabe – Die große Unbekannte fasst er in verständlichem Deutsch Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammen.

Ein paar Tatsachen in Kurzform:

  • Jeder, der künstlerische oder publizistische Leistung von selbstständigen Textern, Grafikern etc. in Anspruch nimmt, ist im juristischen Sinn ein „Verwerter“ und damit abgabepflichtig an die KSK. Diese finanziert übrigens den künstlerisch Tätigen 50% ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
  • Der Abgabesatz für die Verwerter errechnet sich jedes Jahr neu. Für 2007 liegt er bei 5,1%, für 2008 bei 4,9%. Das bezieht sich auf das komplette Honorar des Künstlers, also auch nicht-künstlerische Tätigkeiten wie Auslagen für Telefonate etc.
  • Die Unternehmen, die Künstler beauftragen, müssen sich als Verwerter selbst bei der KSK anmelden. Tun sie das nicht, können hohe Nachforderungen kommen und sogar Bußgelder bis zu € 50.000 fällig werden!

Ich empfehle die Broschüre allen, die freiberuflich im künstlerisch-kreativen Umfeld tätig sind, einfach, um selbst informiert zu sein und Fragen seiner Kunden beantworten zu können. Vielleicht ist es auch hilfreich, seinen Kunden einmal einen Wink in die entsprechende Richtung zu geben – sonst kann es im ein oder anderen Fall zu einem bösen Erwachen kommen.

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