Vielleicht nimmt diese unschöne und im Extremfall teure Form der Belästigung mit dem Urteil des Amtsgerichts München endlich ab.
Vielleicht hast Du das ja auch schon erlebt. Gerade letzte Woche hatte ich wieder eine Frau an der Strippe, die behauptete, ich hätte mich in irgendeinem Portal oder Branchenbuch eingetragen. Sie wolle die Daten jetzt aktualisieren. Da ich genauso wie viele andere im Einzelfall gar nicht mehr weiß, wo ich mich überall eingetragen habe, ist das eine Masche, die immer wieder „zieht“. Denn aus dieser Verunsicherung schlagen unseriöse Anbieter Kapital.
Wenn Du Dich nämlich darauf einlässt und Dir einen „Korrekturabzug“ schicken lässt, kann es Dir im schlimmsten Fall passieren, dass Du auf einmal eine Rechnung von über 960 Euro berappen musst. Weil man Dir gegenüber zwar behauptet hat, dass der Grundeintrag kostenlos sei. Aber im Kleingedruckten des so genannten „Korrekturabzugs“ heißt es dann, dass Du mit Deiner Unterschrift einen hervorgehobenen Eintrag über zwei Jahre bestellst.
So etwas passiert ständig. Zum Glück hat das Amtsgericht München jetzt den irreführenden Charakter dieser ganzen Scharade erkannt und verboten:
Dieser Widerspruch zum Verlauf der Vertragsverhandlungen und die Unvereinbarkeit mit dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages mache die Klausel daher zu einer überraschenden Vereinbarung. Damit sei diese unwirksam und die geleistete Zahlung könne zurückgefordert werden.
Das wurde auch Zeit.
via Kanzlei Dr. Bahr
Bildquelle: Siegfried Fries / pixelio
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